Lohnrechner |
Der Lohnrechner
Manch ein Arbeitnehmer erlebte nach der durchgesetzten Lohnerhöhung eine böse Überraschung. Dann nämlich, wenn der Aufschlag auf den Bruttolohn dazu führte, dass der Arbeitnehmer in eine neue Besteuerungsstufe fällt. diesem Fall erhöhen sich nicht allein die Sozialabgaben, auch die Lohnsteuer steigt rapide an.
In Schnell geschieht es, dass der neue Nettolohn niedriger ist, als der überwiesene Betrag vor der Lohnerhöhung. Um dies zu vermeiden und auch in den nächsten Lohnverhandlungen beim Arbeitsplatzwechsel bestens gewappnet zu sein, bieten wir unseren Lohnrechner an. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann über Angaben in der Eingabemaske seinen vermutlichen Nettolohn ausrechnen lassen.
Lohnrechner richtig nutzen
Der Lohnrechner bietet individuelle Eingabefelder, sodass die anschließende Berechnung bestens auf die eigenen Bedürfnisse und Lebensverhältnisse ausgelegt wird. Das wichtigste Feld ist sicherlich das des Bruttolohns. Dieser kann wahlweise als Jahres- oder Monatslohn eingeben werden.
Zudem stehen folgende Eingabefelder im Lohnrechner zur Verfügung:
- Steuerklasse
- eventuelle Freibeträge
- Krankenversicherung (gesetzlich/privat)
- Bundesland (notwendig für die Berechnung der Kirchensteuer)
- Jahrgang
Jedes Eingabefeld dient dazu, das Ergebnis des Lohnrechners so passend wie nur möglich zu berechnen. Nicht zu unterschätzen sind die Angaben zum Bundesland, in welchem der Beruf ausgeübt wird. Nicht jedes Bundesland berechnet die Kirchensteuer mit demselben Steuersatz; stattdessen variiert sie zwischen acht und neun Prozent.
Ehepaare können den Lohnrechner noch auf eine andere Weise nutzen. Steht die Frage an, ob ein Ehepartner die Steuerklasse wechselt, hilft ein Blick auf den Lohnrechner. Schnell gibt es einen Überblick, welche Steuerklassenkombination das bestmögliche Ergebnis bringt..