Bundesagentur für Arbeit – BA

Die Bundesagentur für Arbeit, kurz BA oder auch Arbeitsagentur genannt, ist Träger der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung mit Hauptsitz in Nürnberg. Finanziert wird das Verwaltungsorgan durch die Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung.

Zu den bekanntesten Leistungen zählt die Feststellung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld des arbeitsuchenden Antragstellers. Zu den zentralen Zielen zählt darüber hinaus die Bemühung um eine Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sowie Beratung. Insbesondere die Berufsberatung für Jugendliche in den Berufsinformationszentren sowie die Arbeitsmarktberatung für Arbeitsuchende oder Wiedereinsteiger nehmen dabei einen besonderen Stellenwert ein.

In diesem Zusammenhang wird Unterstützung in Form von Ausbildungen oder Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Auch Existenzgründer können unter bestimmten Voraussetzungen mit finanzieller Unterstützung rechnen. Auch die Beobachtung und Analyse der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gehört zu ihren Aufgaben. So wird beispielsweise monatlich eine Statistik veröffentlicht, in der die Nachfrage von Arbeitskräften ausgewertet wird.

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Arbeitgeber

Der Arbeitgeber beschäftigt den Arbeitnehmer, dem er Gegenzug für seine geleistete Arbeit einen entsprechenden Lohn auszahlt.

Dieses Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird durch den Arbeitsvertrag geregelt. Arbeitgeber können einzelne Personen, aber auch Organisationen oder Institutionen sein, oder auf staatlicher Ebene der Bund, das Land oder die Gemeinde.

Zu den Pflichten des Arbeitgebers zählt die Meldepflicht bei der zuständigen Behörde, aber auch das Einhalten von Rechtsgrundlagen, Sicherheitsbestimmungen oder Unternehmens- und Personalfragen.

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Arbeiter

Arbeiter war frühere die Bezeichnung für eine Berufsgruppe von Menschen, die maßgeblich eine körperliche Tätigkeit ausüben. Der Begriff war als Gegensatz zum Angestellten geläufig.

Diese Trennung wurde 2005 jedoch abgeschafft. So sind Angestellte als auch Arbeiter heute gemeinsam in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert.

Unterschieden wird zwischen:

  • Ungelernten Arbeitern, die häufig besonders schwere körperliche Arbeit verrichten und oft geringer bezahlt werden und
  • Gelernten Arbeitern / Facharbeitern, die je nach Tätigkeit weisungsbefugt sind und besser bezahlt werden, als die ungelernten Arbeiter.
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Brutto bleibt – netto steigt

Mit diesen Tricks können Sie auch ohne eine Gehaltserhöhung mehr Lohn ausgezahlt bekommen. Wie das geht? Sie können es sich zu nutze machen, dass der Arbeitgeber einige rentable Extras steuerfrei auszahlen darf. Anstatt von einer Gehaltserhöhung zu sprechen, bei der für den Arbeitgeber teure Sozialabgaben anfallen, könnten Sie nach diesen zusätzlichen Leistungen fragen. Was Sie brauchen, ist bloß etwas Verhandlungsgeschick.

  1. So könnte der Arbeitgeber die anfallenden Kosten für den Kindergarten oder die Tagesmutter übernehmen, wenn das Kind noch nicht schulpflichtig ist und außer Haus betreut wird. Denn diese Zuschüsse sind für den Arbeitgeber steuerfrei.
  2. Auch bei den Fahrtkosten gibt es zahlreiche Möglichkeiten zu sparen. Denn auch wenn Fahrtkostenzuschüsse sowie Jobtickets seit 2004 steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, kann die Firma unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten steuerfrei bezuschussen. So müssen die Fahrtkosten, beispielsweise das Job-Ticket, über die Firma abgerechnet werden, wobei der Zuschuss die monatliche Sachbezugsgrenze von 44 €uro nicht überschreiten darf. Die Fahrt mit dem eigenen Auto kann dagegen durch Benzingutscheine bezuschusst werden, die ebenfalls bis zu der Grenze von 44 €uro steuerfrei bleiben. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert. So dass neben den 15 % der regulären Abgaben keine weiteren Sozialabgaben anfallen.
  3. Kleine Sachprämien, die Sie von Ihrem Arbeitgeber für außergewöhnliche Leistungen erhalten, bleiben bis 40 €uro steuerfrei.
  4. Bis zu jährlich 1080 €uro abgabenfrei bleiben dagegen Personalrabatte in Form von Warengutscheinen, die in dem firmeneigenen Sortiment eingelöst werden können.
  5. Wenn Sie Ihren privaten Telefonanschluss für berufliche Gespräche nutzen, können Sie einen Teil unbürokratisch absetzen. Bis zu 20% der monatlichen Telefonrechnung, jedoch nicht mehr als 20 €uro, können so steuerfrei ersetzt werden. Bei höheren Summen wird beim Finanzamt ein entsprechender Nachweis fällig.
  6. Auch anfallende Kosten für Fitenss- oder Gesundheitsprogramme kann der Arbeitgeber steuerfrei übernehmen. Notwendig ist ein Rahmenvertrag des Arbeitsgebers mit dem entsprechenden Anbieter sowie die direkte Kostenübernahme des Arbeitnehmers. Überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber von seinen Vorteilen, wenn Sie nach einem langen Bürotag etwas für Ihre Gesundheit tun… Ähnliches gilt übrigens auch für das Fahrsicherheitstraining.
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Gehaltstipps aus der Chefetage

Martin Wehrle kommt selbst aus der Chefetage und hat ein neues Buch zum Thema Verhaltsverhandlungen veröffentlicht. In Geheime Tricks für mehr Gehalt schreibt er weit ab von Sozialarbeiterfloskeln über mögliche Gefahren und gibt Ratschläge, die direkt aus der Praxis stammen. Er räumt mit dem Vorurteil auf, dass Gehaltsverhandlungen zu Zeiten von Arbeitslosigkeit und Hartz IV nicht nur aussichtslos, sondern jobgefährdend seien. Vielmehr gilt nach seiner Erfahrung, dass derjenige, der es geschafft habe, seinen Vorgesetzten von einer Gehaltserhöhung und somit von seinem Wert für die Firma zu überzuegen, länger beschäftigt bleibt als der Geringverdiener. Wichtig ist, dass man vom ersten Arbeitstag an Eigen-PR betreibt. Auch wenn viele damit noch negative Assoziationen verbinden und lieber auf das „stinkende Eigenlob“ verzichten, sollte auch klar sein, dass man nur durch einen solchen transparenten Arbeitsprozess den Chef von seinem Können überzeugen kann, indem man ihn an Erfolgserlebnissen teilhaben lässt. Denn es ist nur allzu menschlich, dass positive Leistungen schnell vergessen werden, wohingegen negative Eindrücke noch lange in Erinnerung bleiben. Buchtipp Martin Werhrle, Geheime Tricks für mehr Gehalt. Ein Chef verrät, wie Sie Chefs überzeugen. Erschienen im Econ-Verlag (20 €uro).]]>