Sachbezug / Sachleistungen

Der Sachbezug ist im Arbeitsverhältnis eine Einnahme, die nicht aus Geld besteht. Der Sachbezug umfasst Sachleistungen, Naturalleistungen, zusätzliche Leistungen und einen geldwerten Vorteil. Beispiele für den Sachbezug sind Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses günstiger oder unentgeltlich bekommt, Zinsvorteile, eine kostenlose oder verbilligte Wohnung, verbilligtes Kantinenessen, Freiflüge, ein Dienstwagen, der auch für den privaten Gebrauch genutzt werden kann oder Benzingutscheine. Der Sachbezug gilt als Arbeitsentgelt. Er kann entweder als laufender nicht geldwerter Lohn oder als einmalige Leistung gewährt werden. Da sowohl Geld als auch Güter, die aus Geldeswert bestehen zu den Einkünften gerechnet werden, unterliegt auch der Sachbezug der Steuerpflicht und den Beiträgen zur Sozialversicherung. Sachbezüge können entweder individuell oder pauschal besteuert werden. Für Sachbezüge besteht eine Freigrenze: Sie sind bis zu einem Betrag von 1.080 Euro steuerfrei.]]>

Ortsüblicher Lohn

Ein ortsüblicher Lohn beschreibt das Arbeitsentgelt, was in einer bestimmten Region und in einer bestimmten Branche gezahlt wird und also als vergleichbar gilt. Mit einem ortüblichen Lohn wird in der Regel ein gewisses Lohnniveau gehalten. Damit unterscheidet er sich vom Niedriglohn, der trotz Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers zu decken und heute z.B. im Friseurhandwerk und im Taxigewerbe verbreitet ist. Außerdem steht der dem Lohndumping entgegen, welches von Arbeitgebern gezielt zur Kosteneinsparung praktiziert wird.]]>

Nettolohn ausrechnen

Der Nettolohn kann durch entsprechende Gehaltsrechner bzw. Lohnrechner errechnet werden. Ausgehend vom Bruttolohn wird errechnet, was nach Abzug von Steuern, z.B. Lohnsteuer und Kirchensteuer, und den Sozialversicherungsabgaben, z.B. Krankenkassenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge, vom Lohn bzw. Gehalt und also als Netto übrig bleibt. Um den Nettolohn ausrechnen zu können, muss der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerklasse wissen, da diese über die Höhe der zu leistenden Lohnsteuer entscheidet. Außerdem muss bekannt sein, wie hoch die Kirchensteuer ausfällt, da diese sich zwischen den Bundesländern unterscheidet. Um die Sozialversicherungsabgaben bei der eigenen Rechnung korrekt berücksichtigen zu können, muss auch die Höhe der zu leistenden Versicherungsbeiträge bekannt sein, z.B. Kranken- und Pflegeversicherung. Zahlt der Arbeitnehmer außerdem private Versicherungen, u.a. vermögenswirksame Leistungen oder in eine Pensionskasse ein, müssen auch diese Beiträge in den Lohnrechner eingegeben werden. Erst dann kann der Nettolohn richtig ausgerechnet werden und der Arbeitnehmer weiß, wie hoch sein Arbeitsentgelt nach allen Abzügen ausfällt. Um den Nettolohn auszurechnen, finden Sie bei uns kostenlose einen Netto- und Gehaltsrechner. ]]>

Mutterschaftsgeld

Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten in der Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Schwangere, die zu Beginn des Mutterschutzes gesetzlich krankenversichert sind und zugleich mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind.

Alternativ steht die Versicherte in einem Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber zahlt aufgrund des Mutterschutzes jedoch kein Arbeitsentgelt. Dies gilt z.B. bei Studentinnen und freiwillig Versicherten, die versicherungsfrei beschäftigt sind.

Ein Antrag auf Mutterschaftsgeld kann nur mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Bescheinigung einer Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin und nicht mehr als sieben Wochen von diesem gestellt werden.

Die maximale Höhe des Mutterschaftsgelds beträgt 13 Euro pro Kalendertag. Endet das Beschäftigungsverhältnis, entfällt der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld und dieses wird neu berechnet. Auch arbeitslose oder in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehende Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hier handelt es sich um einen reduzierten, höchstens 210 Euro umfassenden Betrag.

Das Mutterschaftsgeld gilt als steuerfreie Einnahme. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt, so dass auf steuerpflichtige Einkünfte, die neben dem Mutterschaftsgeld vereinbart werden, ein höherer Steuersatz angewendet wird.

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Mindestlohn

Mindestlohn ist eine andere Bezeichnung für Mindesteinkommen. Es handelt sich hierbei um ein in der Höhe festgelegtes, geringstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt. Da es in Deutschland keinen für alle Branchen verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn gibt, wird dieser zwischen den Tarifpartnern spezifisch vereinbart und in einem verbindlichen Tarifvertrag festgeschrieben. Die Regelungen können sich dabei auf den Stunden- oder den Monatslohn beziehen und werden häufig regional vereinbart.

Nicht für alle Arbeitsbereich gelten Mindestlöhne. Zum Teil sind sie wieder außer Kraft getreten, wie z.B. für Maler- und Lackiererhandwerk, zum Teil sind sie noch nicht zustande gekommen, z.B. in der Pflegebranche. Dagegen existieren etwa im Bauhauptgewerbe Mindestlöhne von 9,00 Euro bis 12, 85 Euro und im Elektrohandwerk Mindestlöhne von 8,05 Euro bis 9,55 Euro.
Der Mindestlohn ist Gegenstand von Debatten: Die Kritiker führen an, dass durch entsprechende Vereinbarungen Arbeitsplätze abgebaut werden, Befürworter verweisen darauf, dass nur durch Mindestlöhne im Niedriglohnsektor ein gewisses Lohnniveau gehalten werden kann.

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