Rechner Lohn

Das Geld, was einem Arbeitnehmer am Monatsende tatsächlich zur Verfügung steht, nennt man Nettolohn. Er unterscheidet sich vom Bruttolohn, welcher das im Arbeitsvertrag vereinbarte Einkommen darstellt. Tatsächlich werden vom Bruttolohn aber neben der Lohnsteuer auch die Sozialversicherungsbeiträge, u.a. für die Krankenkasse und die Rentenversicherung, abgezogen. Ein Lohnrechner kann ausrechnen, wie der Nettolohn nach allen Abzüge ausfällt. Steht z.B. eine Gehaltserhöhung an, kann der Arbeitnehmer mit Hilfe des Lohnrechners errechnen, wie viel mehr Geld er tatsächlich zur Verfügung hat, da er mit den Lohnrechner alle Abzüge auf den Bruttolohn eingeben kann. Auch diejenigen, die z.B. eine betriebliche Altersvorsorge abschließen oder vermögenswirksame Leistungen geltend machen wollen, können diese Angabe in den Lohnrechner eingeben, der sie vom Bruttogehalt abzieht und den Nettobetrag anzeigt. So können alle Veränderungen, die sich bei den Lohnabzügen ergeben, durch den Lohnrechner ausgerechnet werden bevor sie auf der Gehaltsabrechnung einsehbar sind.]]>

Nettolohn

Der Nettolohn stellt den Betrag dar, der nach diversen gesetzlichen Abzügen vom Bruttolohn bestehen bleibt. Um den Nettolohn zu erfassen, müssen vom Bruttolohn Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden. So müssen mit der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag steuerliche Abgaben geleistet werden. Daneben werden Sozialversicherungsabgaben Beiträgen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. Diese Beiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gemeinsam. Sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsabgaben fallen bei jedem Arbeitnehmer unterschiedlich hoch aus. Für die Höhe der Lohnsteuer ist z.B. die Einteilung in die Lohnsteuerklasse entscheidend. Alle Abzüge werden vom Arbeitgeber automatisch einbehalten und an die entsprechenden Stellen, z.B. das Finanzamt, die Krankenkassen und die Rentenversicherung, weitergeleitet. Doch nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Lohn abgezogen, sondern zum Teil sind auch Sachbezüge steuer- und abgabenpflichtig, z.B. Zuwendungen wie ein Firmenwagen oder Freiflüge. ]]>

Nettogehalt

Ein Nettogehalt ist das Gehalt, was einem Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben ausgezahlt wird. Genau wie dem Nettolohn ein Bruttolohn vorausgeht, ergibt sich auch das Nettogehalt aus Abzügen vom Bruttogehalt. Vom Brutto werden Steuern abgezogen, das sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Weitere Abzüge entstehen aus den Sozialversicherungsabgaben, das sind die Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung. Während der Arbeitnehmer die Steuerabgaben selber leistet, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben zumeist zu 50 Prozent mit. Sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Auf der Gehaltsabrechnung sind sowohl der Brutto- als auch der Nettobetrag aufgeführt. Abzüge vom Bruttogehalt lassen sich u.a. durch einen Wechsel der Krankenkasse oder der Wahl einer anderen Steuerklasse erzielen. Allerdings wird auch vom Nettogehalt teilweise etwas abgezogen, z.B. vermögenswirksamen Leistungen. ]]>

Lohnsteuerrechner

Der Lohnsteuerrechner rechnet die Steuern aus, die vom Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers abgezogen werden. Das bedeutet, die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden vom Bruttolohn bzw. Bruttogehalt abgezogen. Auch Freibeträge oder Sonderbezüge können vom Lohnsteuerrechner berücksichtigt werden, so dass errechnet werden kann, wie hoch die an das Finanzamt entrichtete Lohnsteuer ausfällt. TIPP: Rechnen Sie Ihren Lohn mit unserem Lohnrechner aus! Weitere Lohnrechner sind unentgeltlich im Internet zu finden und zu benutzen. ]]>

Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, welches die Daten (z.B. Lohnsteuerklasse) enthält, die dem Arbeitgeber zur Errechnung der Lohnsteuer des Arbeitnehmers dienen. Zum Jahresanfang oder mit Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vorlegen. Eine Ausnahme bildet die Gruppe der geringfügig Beschäftigten, diese müssen keine Lohnsteuerkarte abgeben. Die Lohnsteuerkarte enthält eine Reihe von Informationen, u.a. die Steuerklasse des Arbeitnehmers, sein zuständiges Finanzamt, mögliche Kinderfreibeträge oder andere Freibeträge und die Religionszugehörigkeit des Steuerpflichtigen. Nach Ablauf des Kalenderjahres oder bei Ende des Arbeitsverhältnisses, trägt der Arbeitgeber das steuerpflichtige Bruttogehalt, die abgeführte Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und evtl. die Kirchensteuer ein. Gesonderte Regeln gelten für spezielle Arbeitnehmergruppen, z.B. ausländische EU-Einpendler. Liegt dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vor, hat er Steuern nach der Steuerklasse 6 einzubehalten. Muss der Arbeitnehmer keine Einkommensteuer abführen, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vernichten. Im Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer seinem ehemaligen Arbeitnehmer auszuhändigen. Ausgestellt wird die Lohnsteuerkarte dem Arbeitnehmer unentgeltlich durch seine Wohnortgemeinde. Wird eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragt, entfallen auf diese allerdings Gebühren. ]]>