Ferienjob

Viele Schüler und Schülerinnen möchten ihr Taschengeld durch gelegentliche Jobs aufbessern. Besonders beliebt sind Ferienjobs wie in den langen Sommerferien. Da zu dieser Zeit keine schulischen Verpflichtungen bestehen ist es möglich, mehrere Wochen am Stück in einem Betrieb zu arbeiten. Neben einer finanziellen Entlohnung profitieren viele Jugendliche von der Möglichkeit, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Wenngleich die ausgeübte Tätigkeit in der Regel weniger anspruchsvoll ist, übernimmt der Jugendliche Verantwortung und kann einen Einblick in den Berufsalltag erhalten. Regelungen durch den Jugendschutz Genaue Regelungen zur Arbeitszeit und zum Umfang der Tätigkeit sind gesetzlich im Jugendschutzgesetz verankert. Sowohl Arbeitgeber, als auch Eltern und Schüler sind angehalten, sich diesbezüglich genau zu informieren. Frühzeitige schwere körperliche Belastungen sollen so vermieden werden, so dass die Heranwachsenden vor gesundheitlichen, körperlichen uns seelischen Schäden geschützt werden. Erst mit dem 15. Lebensjahr ist die Aufnahme einer Beschäftigung gesetzlich erlaubt. Bei einem Ferienjob handelt es sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis. Bis zur Vollendung der Schulpflicht gilt, dass der Ferienjob auf maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt wird. Dabei wird von einer 5-Tage-Woche ausgegangen, so dass man rechnerisch an 20 Tagen einem Ferienjob nachgehen darf. Die maximale Arbeitszeit für Jugendliche unter 18 Jahren liegt bei 8 Stunden pro Tag, bzw. 40 Stunden pro Woche. Hierbei gilt, dass die Arbeitszeit zwischen 6.00h und 20.00h liegen sollte. Allerding gelten für bestimmte Branchen wie Gastronomie oder Landwirtschaft entsprechende Ausnahmen. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen laut Gesetz 12 Stunden Freizeit zur Erholung liegen. Des Weiteren gilt, dass Arbeit am Wochenende sowie an Feiertagen allgemein nicht zulässig ist, wobei auch hier für bestimmte Branchen, wie Gastronomie und in der Pflege, Ausnahmeregelungen existieren. So müssen mindestens zwei Wochenenden im Monat beschäftigungsfrei bleiben. Während eines Ferienjobs sind die Schülerinnen und Schüler über den Betrieb unfallversichert. Das bedeutet, dass im Falle eines Arbeitsunfalls während der Arbeitszeit sowie auf den Arbeitswegen die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers für die Schadensregulierung aufkommt. Dies gilt für Mini-Jobs als auch für Ferienjobs, die über die Lohnsteuerkarte abgewickelt werden. Es fallen hierbei keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Wie viel Geld darf man verdienen? Natürlich darf man so viel Geld verdienen, wie man kann. Dennoch sollte man auf die gesetzlichen Grenzen bezüglich des Einkommenssteuerfreibetrags, des Kindergeldes und des Bafögs beachten, da man sonst Steuern nachzahlen oder erhaltene Beträge zurückzahlen muss. Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt bei 7.664 Euro jährlich. Das Kindergeld wird gezahlt, solange das Einkommen des Kindes die Grenze von 8.600 Euro pro Jahr nicht übersteigt. Verdient das Kind mehr, müssen zu viel gezahlte Gelder zurück erstattet werden. Für Studenten die Bafög beziehen gilt, dass sie nicht mehr als 4.206 Euro pro Kalenderjahr verdienen dürfen, da sonst der Bafög-Anspruch erlischt. ]]>

Einstiegsgehalt

Das Einstiegsgehalt ist das erste Gehalt, das man nach abgeschlossener Ausbildung oder Studium mit Eintritt in das Berufsleben erzielt und meist von der Qualifikation abhängig ist. In vielen Unternehmen steigert sich das Gehalt proportional zu den Dienstjahren, so dass das Einstiegsgehalt häufig geringer ausfällt. Die Steigerung des Gehalts nach Dienstalter entspricht einer Entlohnung für die Kenntnisse und Fertigkeiten, die der Arbeitnehmer im Laufe der Jahre gewonnen hat und für den Betrieb sehr wertvoll sind. Zugleich fördern solche Gehaltserhöhungen und Prämien die Motivation der Arbeitnehmer. Diese zeitlich gebundenen Gehaltserhöhungen sind in den Betrieben vertraglich vereinbart. Diese Regelung impliziert, dass kein allgemeiner Anspruch auf eine Gehaltserhöhung besteht. ]]>

Mehr Geld – motivierter an die Arbeit? Dies gilt nicht immer..

Ob ein höheres Gehalt mit einer höheren Arbeitsmotivation einhergeht, fragte sich eine Gruppe von Wissenschaftlern der Universität Bonn.

Sie fanden heraus, dass der Lohn nur dann für den Arbeitnehmer motivierend ist, wenn er gemessen an dem Einkommen der Kollegen höher ausfällt. Denn das Belohnungszentrums des menschlichen Gehirns arbeitet deutlich aktiver, wenn diese relative Summe der Entlohnung höher ausfällt, als das des Mitstreiters.

Somit gilt die These widerlegt, dass der Vergleich mit dem Kollegen keine Rolle für die Motivation spiele. Insbesondere der Mann freue sich über einen solchen Wettbewerb.

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