Sozialplan

Ein Sozialplan ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Sozialplan entsteht in Folge drohender oder vorgenommener betrieblicher Änderungen. Er zielt darauf, die wirtschaftlichen Nachteile, die sich aus diesen Änderungen für die Arbeitnehmerinnen ergeben, so gering wie möglich zu halten. Häufigster Inhalt eines Sozialplans ist die Zahlung von Abfindungen für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Ein Sozialplan kann aber auch aus Überbrückungsleistungen für Arbeitnehmer bestehen, aus Regelungen für Versetzungen oder Qualifizierungen. Zwar entsteht ein Sozialplan in der Regel aus Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften, allerdings ist nicht in jedem Fall die Zustimmung des Unternehmens für den Sozialplan erforderlich, denn die Gewerkschaft kann auch die Einigungsstelle heranziehen und den Plan erzwingen. Dadurch unterscheidet er sich vom Interessenausgleich. Allerdings gelten für diese Erzwingung bestimmte Voraussetzungen. So muss der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und er muss seit mindestens vier Jahren bestehen. Zudem muss eine Mindestzahl an Kündigungen vorliegen. Der Sozialplan wirkt wie eine Betriebsvereinbarung. Jedoch gilt für ihn keine Sperrfrist, so dass er auch dann umgesetzt werden kann, wenn bereits ein Tarifvertrag zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile der Arbeitnehmer vereinbart wurde. Eine spezielle Form des Sozialplans ist der Sozialtarifvertrag. Dieser wird z.B. nach Verhandlungen, Interessenausgleich oder Streiks, für ein oder mehrere Unternehmen vereinbart. ]]>

Manteltarifvertrag

Ein Manteltarifvertrag ist eine Form des Tarifvertrags und besteht zwischen zwei Tarifparteien, d.h. er wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen.

Im Gegensatz zu Lohn- und Gehaltstarifverträgen enthalten Manteltarifverträge allgemeinere Regelungen, die oft für eine breite Gruppe gelten, so z.B. der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der aus dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) hervorging. Das bedeutet, Tarifverträge enthalten keine spezielle Vergütungshöhe und keine Eingruppierung der Arbeitnehmer in bestimmte Entgeltstufen, sondern Einstellungsvoraussetzungen und Kündigungsbedingungen, Arbeitszeitregelungen, Zuschlagshöhen für Schicht- und Nachtarbeit, Regelungen zum Urlaubsanspruch, zu Krankmeldungen und Lohnfortzahlungen bei Krankheitsfall sowie Vereinbarungen zu vermögenswirksamen Leistungen, Qualifizierungsmöglichkeiten der Mitarbeiter und Rationalisierungsschutz.

Manteltarifverträge haben zum Teil keine Laufzeitangaben, gelten aber in der Regel deutlich länger als Lohn- und Gehaltstarifverträge.

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Gehaltstarifvertrag

Ein Gehaltstarifvertrag ist, genau wie der Lohntarifvertrag, eine besondere Form des Tarifvertrags. Er wird zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossen. Grundlage bildet das deutsche Arbeitsrecht. Im Manteltarifvertrag sind in der Regel allgemeine Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis festgeschrieben, z.B. Regeln zu Urlaub, Krankheit und Kündigung. Der Gehaltstarifvertrag und der Lohntarifvertrag beinhalten die Höhe der Löhne und Gehälter für einen bestimmten Geltungsbereich und gelten in der Regel deutlich kürzer als ein Manteltarifvertrag. Bei Tariflöhnen handelt es sich um Mindestlöhne, die zwar über- aber nicht unterschritten werden dürfen. Um die Löhne und Gehälter festzulegen, werden in einem Arbeitsbewertungsverfahren je nach Anforderungsniveau bestimmte Lohn- bzw. Vergütungsgruppen gebildet und die Höhe des Entgelts für die jeweiligen Gruppen festgelegt. Kriterien für diese Gruppen sind u.a. Berufsjahre oder Betriebszugehörigkeit. Der einzelne Arbeitnehmer wird in eine dieser Einteilungen eingruppiert. Bei dieser Eingruppierung ist der Betriebsrat zu beteiligen.]]>

Gehaltslisten

Unter Gehaltslisten versteht man Statistiken, die die Höhe der Gehälter im Vergleich auflisten. Sie verfolgen meist das Ziel, das eigene Gehalt mit denen anderer Arbeitnehmer zu vergleichen. Für einen realistischen Vergleich ist es wichtig, neben dem Beruf auch das Alter, bzw. die Betriebszugehörigkeit, die Branche und den Wohnort zu berücksichtigen. Angegeben werden immer die Brutto-Löhne, um eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Daneben werden Gehaltslisten häufig auch von den Medien und Gewerkschaften genutzt, um auf Missstände in bestimmten Branchen hinzuweisen. Gemeint sind einerseits die Niedriglohnsektoren als auch die ungerechtfertigten Spitzengehälter von Managern. ]]>

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt in seiner Gesamtheit das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen sind sehr umfangreich und beziehen sich auf den Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Folge eines Arbeitsunfalls usw. Ein wichtiger Punkt ist das Arbeitsschutzrecht. Auf Grund der Komplexität der Vorschriften sind sie sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nur schwer zu durchschauen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Arbeitsrecht bis heute kein eigenständiges Rechtsfach ist, sondern in das Privat- und Strafrecht eingebunden ist.

Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen dem individuellen Arbeitsrecht, das sich auf Individualpersonen, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bezieht, sowie dem kollektiven Arbeitsrecht, das sich auf Vertreterorgane von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Gewerkschaften) bezieht.

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