Darlehen

Unter einem Darlehen bzw. einem Darlehensvertrag versteht man die Aufnahme eines Kredits von Privatkunden bei Banken.
Die Bank leiht dem Kunden eine bestimmt Summe, wobei dieses Geschäft an besondere vertragliche Vereinbarungen gebunden ist. Die Rückzahlung zeichnet sich dadurch aus, dass neben dem geliehenen Betrag auch ein bestimmter Zins geleistet werden muss.

Der schuldrechtliche Vertrag ist die Grundlage für die Auszahlung eines Darlehens, da darin sämtliche Vereinbarungen wie Höhe des Darlehens, Zinssatzes, der Rückzahlungsart und der Laufzeit schriftlich fixiert sind. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind darin enthalten. Bevor der beidseitige Vertrag zustande kommen kann, wird die Bonität des Antragstellers seitens des Kreditinstituts genau geprüft. In Abhängigkeit davon werden die Darlehens- und Zinshöhe sowie die Laufzeit festgelegt.

Es gibt verschiedene Arten von Darlehen, die sich insbesondere in der Dauer unterscheiden. So gibt es neben kurz- auch mittel- und langfristige Darlehen. Daneben gibt es Varianten in der Rückzahlung. So wird das so genannte Endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe abbezahlt. Dagegen zahlen Kreditnehmer des Ratendarlehens bis zum Laufzeitende immer den gleichen Betrag als Rate, da der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit zu Beginn festgelegt wurde.

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Beamtenkredit

Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst können von den Konditionen des so genannten Beamtenkredits profitieren.

Die Zinssätze sind dabei vergleichsweise gering, während die Laufzeiten deutlich höher ausfallen. Sie können zwischen 12 und 20 Jahre betragen. Die Höhe des Beamtendarlehens ist abhängig von dem monatlichen Einkommen. In der Regel wird ein Beamtenkredit bis zum 20-fachen des Nettoeinkommens gewährt.

Der Verwendungszweck ist frei, wobei weitere Kredite durch das Beamtendarlehen aufgelöst werden müssen. Insgesamt fällt die monatliche Belastung deutlich niedriger aus als bei einem herkömmlichen Kredit. Möglich ist dies für Beamte auf Lebenszeit sowie Beamte auf Probe, wie Polizeibeamte, Lehrer, Richter, Berufssoldaten, Justizbeamte usw.

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