Direktversicherung

Die Direktversicherung ist einer der 5 Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge und zählt zu den Lebensversicherungsverträgen. Im Gegensatz zur Lebensversicherung kann die beliebte Direktversicherung allerdings nicht vorzeitig gekündigt werden.

Da die gesetzliche Pflicht zur Betrieblichen Altersvorsorge besteht, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit anbieten. So nimmt der Arbeitgeber die Versicherung für das Leben des Arbeitnehmers bei einer frei gewählten Versicherungsgesellschaft auf. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren während der Ansparzeit von einer staatlichen Förderung.

Konkret bedeutet dies, dass eine Befreiung von Steuer- und Sozialabgaben bis zu 4% in der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung genutzt werden kann. So kann auch der Arbeitgeber Lohnnebenkosten sparen. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Bezüge erhält der Arbeitnehmer mit Eintritt in die Rente. Er darf wählen, ob er eine Kapitalabfindung oder eine monatliche Rente bevorzugt. Erst in dieser Auszahlungsphase werden Steuern fällig, die für Rentner jedoch geringer ausfallen, als für Arbeitnehmer. Ziel ist es, von diesem geringeren Steuersatz in der Auszahlphase zu profitieren. Im Falle eines Todes erhalten die Hinterbliebenen die Bezüge.

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Arbeitgeberanteil

Die Abgaben des Bruttolohns sind klar festgelegt und werden gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Arbeitgeberanteil bezeichnet also den Anteil, den der Arbeitgeber für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mittragen muss. Hierzu zählen die Beiträge für die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung.

Der Arbeitgeberanteil bezieht sich auf das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und wird wie folgt berechnet:

  • Die Hälfte des Beitrags für die Gesetzliche Krankenversicherung, d.h. die Hälfte des einheitlichen Satzes von 15,5% sowie ein Arbeitgeber-Aufschlag von 0,9%
  • Die Hälfte von 19,9% für die Gesetzliche Rentenversicherung
  • Die Hälfte von 1,95% für die Pflegeversicherung
  • Die Hälfte von 3,3% für die Arbeitslosenversicherungen
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Arbeiter

Arbeiter war frühere die Bezeichnung für eine Berufsgruppe von Menschen, die maßgeblich eine körperliche Tätigkeit ausüben. Der Begriff war als Gegensatz zum Angestellten geläufig.

Diese Trennung wurde 2005 jedoch abgeschafft. So sind Angestellte als auch Arbeiter heute gemeinsam in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert.

Unterschieden wird zwischen:

  • Ungelernten Arbeitern, die häufig besonders schwere körperliche Arbeit verrichten und oft geringer bezahlt werden und
  • Gelernten Arbeitern / Facharbeitern, die je nach Tätigkeit weisungsbefugt sind und besser bezahlt werden, als die ungelernten Arbeiter.
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Angestellter

Angestellter war die frühere Bezeichnung für eine Berufsgruppe von Menschen, die maßgeblich eine geistige Tätigkeit ausüben. Der Begriff war als Gegensatz zum Arbeiter geläufig. Diese Trennung wurde 2005 jedoch abgeschafft.

So sind Angestellte als auch Arbeiter heute gemeinsam in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert.
Zu den klassischen Tätigkeitsbereichen des Angestellten zählen je nach Dienstgrad verwaltende oder leitende Aufgaben.

Unterschieden wird in verschiedene Arten von Angestellten:

  • einfache Angestellte
  • Übertarifliche Angestellte (ÜA) – Sie profitieren von dem überdurchschnittlich gut bezahlten Tarifvertrag des Unternehmens
  • Außertarifliche Angestellte (AT) – Trotz bestehendem Tarifvertrag wird ein individueller, meist höherer, Tarifvertrag zwischen Angestelltem und Unternehmen festgelegt
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Abzug Bruttolohn

Der im Arbeitsvertrag genannte Bruttolohn entspricht nicht dem tatsächlichem Gehalt, das dem Arbeitnehmer am Monatsende ausgezahlt wird. Bruttolohn bezeichnet die Höhe des Einkommens und zwar vor Abzug aller anfallenden Steuern und Versicherungen.

Diese Abgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und werden direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Abgezogen vom Bruttolohn werden die Lohnsteuer, inklusive der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag, sowie die Sozialabgaben.

Berechnung der Abzüge:
Die Lohnsteuer richtet sich nach der eingetragenen Steuerklasse. Das umfangreiche deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus der Gesetzliche Rentenversicherung, für die 19,9% des Bruttogehalts veranschlagt werden, der Arbeitslosenversicherung, deren Beiträge sich derzeit auf 2,8% belaufen, der Unfallversicherung sowie der Pflegeversicherung, die mit weiteren 1,95% auf das Einkommen schlägt. Für die Gesetzliche Krankenversicherung kommt der Arbeitnehmer mit einem seit Januar 2009 einheitlichen Beitragssatz von 15,5% auf. Die Kirchensteuer macht je nach Bundesland 9-10% aus, während der Solidaritätszuschlag mit 5,5% berücksichtigt werden muss.

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