Pfändung

Pfändungen sind Formen von Zwangsvollstreckungen und basieren in Deutschland auf der Zivilprozessordnung. Eine Pfändung beschreibt die Beschlagnahme von beweglichem Vermögen, um die Gläubiger eines Schuldners zu bezahlen. Ein Gläubiger stellt einen Antrag auf Pfändung, wenn der Schuldner seine Forderungen nicht mehr begleichen kann. Eine Pfändung darf dabei nur so weit ausgedehnt werden, bis die offenstehenden Geldbeträge und die Kosten der Vollstreckung gedeckt sind. Sie wird nicht angewendet, wenn zu erwarten ist, dass die pfändbaren Gegenstände über die Kosten der Vollstreckung nicht hinausgehen. Die Körperschaft, die die Pfändung ausübt, erwirbt sich das Pfandrecht an den gepfändeten Gegenständen. Eine Pfändung gestaltet sich so, dass der Gerichtsvollzieher bzw. der Vollziehungsbeamte die Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsucht. Als pfändbare Gegenstände gelten alle Gegenstände, die nicht lebensnotwendig sind, wobei einfacher Hausrat oder Arbeitsgeräte von der Pfändung ausgeschlossen sind. Entweder entfernt der Gerichtsvollzieher die pfändbaren Gegenstände aus dem Haus oder er versieht sie mit einem Pfandsiegel. Auch das Bargeld eines Schuldners kann verpfändet werden. Ebenso ist Lohn pfändbar, wobei der Schuldner immer ein Teil seines monatlichen Nettolohns behalten darf und z.B. Urlaubsgeld von einer Pfändung ausgeschlossen ist. Verpfändete Gegenstände werden öffentlich versteigert, der Erlös der Versteigerung geht an den Gläubiger. Sind die Ansprüche des Gläubigers gedeckt und ist noch Geld von der Versteigerung übrig, geht dieses Geld an den Schuldner. Gegen eine Pfändung kann der Schuldner mit einer Vollstreckungserinnerung oder einer Vollstreckungsgegenklage gesetzlich vorgehen.]]>

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine 1993 in Deutschland eingeführte Form der Einkommenssteuer und gilt, wird sie nicht als Abgeltungssteuer ausgestaltet, als eine Einkommensteuervorauszahlung. Das bedeutet, dass sie vom Schuldner der Zinserträge, entweder einer Bank, einer Kapitalgesellschaft oder einer Versicherung, direkt an das Finanzamt weitergeleitet wird. Der Kapitalertragssteuer unterliegen alle Kapitalerträge im Inland, so z.B. Dividende und Zinsen. Die gesetzliche Grundlage der Kapitalertragssteuer ist in Deutschland durch das Einkommensteuergesetz geregelt. Vor 2009 lag der Steuersatz beispielsweise für Dividenden bei 20 Prozent, für Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen bei 25 Prozent und für Zinsen aus Kapitalerträgen bei 30 Prozent. Außerdem wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent abgerechnet. Liegt ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, wird die Kapitalertragssteuer nicht erhoben.]]>

Insolvenzplan

Der Insolvenzplan ist Teil des Insolvenzverfahrens. Daher setzt die Abwicklung bzw. die Überwindung einer Insolvenz mittels eines Insolvenzplans die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens voraus. Der Insolvenzplan ist ein Bericht über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und beinhaltet eine Übersicht über das aktuelle Vermögen des Schuldners, die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse und eine Krisenursachen-Analyse. Mittels des Insolvenzplans ist das Gericht über alle durchgeführten und geplanten Maßnahmen informiert, so z.B. ob im Zuge der Sanierung eines Unternehmens Personal entlassen wurde, wie die Verhandlungen mit Lieferanten verlaufen, ob Produkte aufgegeben werden und wie die generelle Absatz- und Umsetzentwicklung seit der Insolvenzantragsstellung aussieht. Der Insolvenzplan gilt als Kernstück der Insolvenzrechtsreform, da den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zur Bewältigung der Insolvenz ermöglicht wird. Ziel des Insolvenzplans ist es entweder, das Unternehmen zu erhalten bzw. zu sanieren und so die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen. Es kann aber auch darum gehen, dass Unternehmen zu liquidieren oder es an einen Dritten zu übertragen, wobei der dabei erzielte Kaufpreis unter den Gläubigern aufgeteilt wird. Der Insolvenzplan wird durch drei Schritte wirksam: Erstens stimmen die Gläubiger dem Plan zu. Jede Gruppe stimmberechtigter Gläubiger gibt gesondert ihre Stimme zum Insolvenzplan ab. Der Plan gilt als von den Gläubigern angenommen, wenn in jeder Gruppe die Mehrheit der Gläubiger nach Köpfen und die Mehrheit der Gläubiger nach Kapital dem Plan zustimmt. Die Zustimmung kann auch durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt werden, wenn dadurch die Gläubiger nicht schlechter oder besser gestellt werden als ohne den Insolvenzplan. Zweitens muss der Schuldner dem Plan zustimmen. Dies geschieht, wenn der Schuldner dem Plan nicht spätestens beim Abstimmungstermin wiederspricht. Sein Widerspruch ist ungültig, wenn er durch den Plan nicht schlechter gestellt wird und kein Gläubiger Werte erhält, die seinen Anspruch übersteigen. Als drittes und letztes braucht der Plan die Zustimmung durch das Insolvenzgericht. Mit der Bestätigung des Gerichts wird der Plan rechtskräftig, sollte nicht innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. ]]>

Insolvenzberater

Ein Insolvenzberater hilft Privatpersonen oder Unternehmen ihre Insolvenz abzuwickeln bzw. bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten eine Insolvenz abzuwenden und somit die Eröffnung eines Insolvenzantrags vor Gericht zu vermeiden. Droht eine Insolvenz, kann der Betroffene einen Insolvenzberater bei entsprechenden Schuldner- und Insolvenzberatungen finden. Der Insolvenzberater hilft dem potenziellen Schuldner, eine Insolvenz abzuwenden, indem er Einigungen mit den Gläubigern erzielt oder zu rettenden Maßnahmen raten kann. Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, muss Insolvenz angemeldet werden und das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, welcher das weitere Verfahren abwickelt, indem er z.B. die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Schuldners prüft und sich mit dem Gläubiger einigt. ]]>

Insolvenz

Insolvenz ist Zahlungsunfähigkeit (Bankrott), drohende Zahlungsunfähigkeit (Liquidität) oder Überschuldung und kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Bei einer Insolvenz kann die Person oder das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht mehr nachkommen. Als Folge wird ein Insolvenzverfahren eröffnet bei dem das aktuelle Schuldnervermögen beschlagnahmt wird und die Rechte des Schuldners auf den Insolvenzverwalter übergehen. Auch Steueransprüche können nur noch entsprechend den Bestimmungen der Insolvenzordnung geltend gemacht werden. Ziel dieses Verfahren ist entweder die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder die Abwicklung der Situation durch Restschulbefreiung, so dass die noch offenen Ansprüche der Gläubiger gegenüber dem Schuldner verfallen. Gründe für Insolvenzen können unterschiedlich sein. Privatpersonen werden häufig in Folge von Überschuldungen insolvent (Verbraucherinsolvenz). Unternehmen können durch interne oder externe Faktoren in eine Insolvenz fallen (Firmeninsolvenz). Intern kann es sich z.B. um Managementfehler handeln, die schließlich dazu führen, dass die Firma die laufenden Kosten nicht mehr begleichen kann, d.h. z.B. ihre Mitarbeiter nicht mehr entlohnen oder Lieferantenrechnungen nicht mehr zahlen. Externe Gründe für eine Firmeninsolvenz sind z.B. der Preisverfall entsprechender Waren oder Absatzschwierigkeiten. ]]>