Gehaltsabrechnung

Die Gehaltsabrechnung ist die Entgeltabrechnung über den Lohn bzw. das Gehalt, was dem Arbeitnehmer monatlich ausgezahlt wird. Gehaltsabrechnungen erfolgen schriftlich und werden monatlich entweder per Post oder persönlich an den Arbeitnehmer gegeben. Grundlage für die Gehaltsabrechnung ist der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Gehaltsabrechnung kann der Arbeitnehmer einsehen, wie viele Steuer- und Sozialversicherungsabzüge vom Bruttolohn vorgenommen wurden und wie hoch der Nettolohn ausfällt. Abgezogen werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag sowie die vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteile an Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Auch mögliche vermögenswirksame Leistungen oder Zuschüsse sowie Zahlungen in eine Pensionskasse werden aufgezählt. Gleiches gilt für Zahlungen von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Die Gehaltsabrechnung stellt also eine genaue Gehaltsberechnung dar. Auch die Folgenden Informationen lassen sich in einer Gehaltsabrechnung finden: Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, das Geburtsdatum des Arbeitnehmers, seine Versicherungsnummer, die Steuerklasse, mögliche Kinderfreibeträge sowie das Datum des Beschäftigungsbeginns. Außerdem ist der Zahlungsweg des Arbeitsentgelts aufgeführt, z.B. als Überweisung auf ein Girokonto. Die Gehaltsabrechnung gilt als Nachweis über das Einkommen und muss zwar der Einkommensteuererklärung nicht beigelegt werden, aber z.B. vorgelegt werden, wenn man einen Kredit aufnehmen möchte.]]>

Brutto Netto Rechner

Um zu erfahren, was abzüglich aller Abgaben vom Bruttolohn übrig bleibt, kann der kostenlose Gehaltsrechner genutzt werden.

Um möglichst präzise Informationen zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihr Bruttogehalt möglichst genau angeben oder bestimmen können. Selbstverständlich ist der Gehaltrechner von Gehalt-Tipps kostenlos und absolut anonym. Ihre Daten werden zu Ihrer Sicherheit nicht gespeichert oder an Dritte weiter gegeben.

Um das voraussichtliche Nettogehalt berechnen zu können,
müssen diverse Abzüge berücksichtigt werden:

Die Einkommenssteuer setzt sich zusammen aus:

  • Lohnsteuer – entsprechend der eingetragenen Steuerklasse
  • Kirchensteuer – Beiträge variieren von Bundesland zu Bundesland und sind nur zu leisten, wenn der Arbeitnehmer einer Religionsgemeinschaft angehört
  • Solidaritätszuschlag

Die Sozialabgaben setzen sich zusammen aus:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung (ggf. Kinderlosenzuschlag von 0,25%)
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Das Ergebnis dieser Berechnung ist das vorläufige Nettoeinkommen, d.h. der Betrag, der dem Arbeitnehmer auf sein Bankkonto überwiesen wird und ihm zur freien Verfügung steht.

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Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer bezeichnet die Abgaben, die ab dem 01.01.2009 für Kapitaleinkünfte entrichtet werden müssen.

Betroffen sind also diejenigen, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Fonds oder Dividenden profitieren. Neu ist, dass für die Abgeltungssteuer unabhängig vom persönlichen Steuersatz ein einheitlicher Steuersatz von 25% erhoben wird. Inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ist demnach mit einem Satz von etwa 28% zu rechnen.

Die Abgeltungssteuer zählt zu den so genannten Quellensteuern. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter leiten.

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Der Kinderfreibetrag

  • Ehepartner, die nicht dauernd getrennt leben, steht pro Kind monatlich ein Kinderfreibetrag von 304 €uro zu (entspricht 3648 €uro jährlich). Für getrennt lebende Eltern liegt der Kinderfreibetrag mit monatlich 154 €uro pro Kind bei etwa der Hälfte.
  • Während des Jahres wird zunächst Kindergeld gezahlt, d.h. für 2009 gibt es monatlich 164 € für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind 170 € und ab dem vierten Kind sind es 195 € Kindergeld (2008 waren es monatlich 154 € für das erste, zweite und dritte Kind, sowie 179 € ab dem vierten Kind). Dieses Kindergeld steht zur Hälfte beiden Elternteilen zu, d.h. es ist nicht mehr möglich, dass ein Elternteil den halben Kinderfreibetrag auf sich überträgt, so dass dieser über den gesamten Kinderfreibetrag verfügt. • Dauernd getrennt Lebenden, geschiedenen sowie Eltern nichtehelicher Kinder stehen die Kinderfreibeträge grundsätzlich je zur Hälfte zu.
  • Am Ende des Jahres errechnet das Finanzamt, ob der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte des ihm zu stehenden Kindergeldes sparen würde, wenn ihm der Kinderfreibetrag erlassen würde. In diesen Fällen werden nachträglich von Amt wegen die Kinderfreibeträge bei der Veranlagung der Einkommensteuer berücksichtigt. Dies ist bei insbesondere bei höheren Einkünften der Fall. Es gilt also: wenn es für das steuerpflichtigen Elternteil bei der Einkommenssteuer günstiger ist, den Kinderfreibetrag anstatt des Kindergeldes zu gewähren, erhält es den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld muss dann zurückgezahlt werden, indem dieses mit der zu zahlenden Steuer verrechnet wird. • Als Faustregel gilt: Ab einem Jahreseinkommen von etwa 50.000 €uro ist es günstiger, den Kinderfreibetrag anstelle des Kindergeldes in Anspruch zu nehmen. • Die Eintragung des Kinderfreibetrags auf der Lohnsteuer bewirkt eine geringere Kirchensteuer und geringeren Solidaritätszuschlag.
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    Lohnsteuertabelle

    Welche Lohnsteuertabellen gibt es? Wozu dient eine Lohnsteuertabelle?

    Es gibt zwei verschiedene Lohnsteuertabellen diese enthalten alle Daten bezüglich der Abzüge wie z.B. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag etc. vom Lohn oder Gehalt.

    Es wird unterschieden zwischen:

    • der allgemeinen Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und
    • der besonderen Tabelle für alle übrigen Arbeitnehmer.

    Die Lohnsteuerklassen unterscheiden sich in der Höhe des Freibetrags. Dies ist der Betrag, der die Steuerberechnungsgrundlage mindert. Es muss demnach nur der Teil versteuert werden, der diesen Teil übersteigt.

    • Freibeträge diesen der sozialen Gerechtigkeit oder zur Vereinfachung der Berechnung
    • Die wichtigsten Freibeträge sind:
      – Einkommenssteuer
      – Erbschaftssteuer
      – Freibeträge bei anderen Steuerarten
      – Freibeträge, Freigrenzen und Werbungskostenpauschalen

    Kostenlose Lohnsteuertabelle zum Download als Software finden sie hier. Bücher und Ratgeber zum Lohnsteuerrecht und Lohnsteuer für die verschiedenen Jahre.

    Definition Lohnsteuertabelle

    Lohnsteuertabellen geben darüber Auskunft, wie hoch der Lohn für den Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Abgaben ausfällt. Es werden also vom Bruttolohn alle notwendigen Abzüge vorgenommen, so dass der Nettolohn sichtbar wird.

    Die Lohnsteuertabelle basiert auf dem Einkommenssteuertarif. In diesem Sinne werden zunächst alle sich aus der Steuerklasse zusammengesetzten Pauschalen abgezogen und dann die Freibeträge. Anschließend wird die Einkommensteuer ermittelt. Vom Lohn werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Die Lohnsteuertabelle unterscheidet zwischen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (allgemeine Tabelle) und nichtrentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, z.B. Beamte (besondere Tabelle). Die Lohnsteuertabelle berücksichtigt alle sechs Lohnsteuerklassen, die jeweils unterschiedliche Pauschalen und Freibeträge bedeuten.

    Als Folge der individuellen Steuerberechnung und maschineller Lohnsteuerberechnung nach stufenlosem Formeltarif, gibt es seit 2003 keine amtlichen Lohnsteuertabellen mehr. Mittlerweile finden sich zahlreiche elektronische Versionen von Lohnsteuertabellen, die auch als Brutto-Netto-Rechner oder Lohnsteuerrechner bezeichnet werden.

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