Kinderfreibetrag

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer steht jedem Steuerpflichtigen mit Kind ein Kinderfreibetrag zu. Der Kinderfreibetrag liegt 2013 für je ein Elternteil und pro Kind bei 2.184 EUR, der Freibetrag für Ausbildungs-, Erziehungs- und Betreuungsbedarf liegt bei 1.320 EUR pro Kind und je Elternteil. Normalerweise wird die steuerliche Entlastung eines Einkommens für die Aufwendung des Unterhalts eines Kindes in Deutschland über das Kindergeld bewirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann wirksam, wenn er sich bei der Ermittlung des zu versteuerndes Einkommens als günstiger erweist. Ob das Kindergeld oder Kinderfreibetrag zum Zuge kommt, basiert auf den Angaben in der Steuererklärung unter der „Anlage Kind“, die für jedes Kind einzeln auszufüllen sind. Während des laufenden Jahres wird das Kindergeld gezahlt. Bei der Einkommenssteuerberechnung kontrolliert das Finanzamt dann automatisch, ob sich für den Steuerzahler das Kindergeld tatsächlich als günstiger erweist oder doch der Kinderfreibetrag. Dazu unternimmt das Finanzamt eine Vergleichsrechnung: Erweist sich das Kindergeld als höher als die Steuerentlastung aus dem Abzug der Freibeträge, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dies trifft auf die große Mehrheit der Fälle zu. Führt allerdings der Abzug des Freibetrags zu einer höheren Entlastung als das Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen. Zu der fälligen Steuer wird außerdem das Kindergeld hinzugerechnet. Der Kinderfreibetrag rechnet sich insbesondere für Eltern mit höherem Einkommen, ab etwa 62.000 Euro. Anders als das Kindergeld, das an ein Elternteil geht, teilen sich die Eltern den Kinderfreibetrag. Im Gegensatz zur Einkommensteuer wird bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer in jedem Fall der Kinderfreibetrag berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wird er bei der Ermittlung der Lohnsteuer. Der Kinderfreibetrag wird auch für Kinder gewährt, die nicht in Deutschland, sondern im Ausland leben. Rechnungsgrundlage ist hier eine Ländergruppeneinteilung, die die Verhältnisse im entsprechenden Staat widerspiegelt. 2009 lag der Kinderfreibetrag für jedes Elternteil bei 1.932 Euro, dazu gab es für jedes Kind einen Betrag von 2.160 Euro für den Ausbildungs- Betreuungs- und Ausbildungsbedarf.]]>

Jahresgehalt

Das Jahresgehalt schließt alle Zahlungen ein, die ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres erhalten hat. Neben dem Monatslohn gehören zum Jahresgehalt auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere Zahlungen. Anhand dieser Gesamtsumme wird die zu zahlende Einkommenssteuer errechnet. Dazu muss dem Finanzamt eine Steuererklärung vorliegen. Stellt sich heraus, dass der Steuerzahler zu viele Steuern an das Finanzamt abgeführt hat, erhält er diese zurück. Wurden hingegen zu wenig Steuern gezahlt, müssen diese nachgezahlt werden. Das Jahresgehalt hat ebenfalls Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Durch das Gehalt wird festgestellt, ob eine bestimmte Bemessungsgrenze für Beiträge überschritten wird und so z.B. von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt werden kann.]]>

Heirat und Steuern

Heiraten kann sich steuerlich positiv auswirken. Dabei hängt die Wahl der Steuerklasse von der Höhe des Einkommens der Eheleute ab. Im Gegensatz zu Ledigen haben Verheiratete die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassen bzw. können sich für eine Steuerklassen-Kombination entscheiden, wenn beide Partner Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte sind. Ein Wechsel der Steuerklasen ist einmal im Jahr möglich und kann jeweils bis zum 30. November vorgenommen werden. Generell gilt, dass der Steuervorteil umso höher ausfällt, je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partner ist. Verdienen beide Personen etwa gleich viel, empfiehlt sich Steuerklasse IV. Sparen können die Eheleute in diesem Fall im Gegensatz zu Nicht-Verheirateten allerdings zum Teil trotzdem, z.B. dann, wenn sie höhere Vorsorgeaufwendungen für Versicherungen bei der Steuererklärung geltend machen. Erwirtschaftet ein Ehepartner den größten Teil des Haushaltseinkommens, 60 Prozent oder mehr, wirkt sich Steuerklasse V für den Geringverdienden und Steuerklasse III für den Besserverdienenden steuerlich günstig aus. Insbesondere durch das Ehegatten-Splitting kann die Einkommensteuer gesenkt werden. Beim Ehegatten-Splitting wird in zwei Schritten vorgegangen: Zunächst wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner ermittelt und gesplittet, also halbiert. In einem zweiten Schritt wird die Einkommenssteuer nach dem Grundtarif errechnet und dann verdoppelt. Dies bedeutet, dass das Einkommen gleichmäßig auf beide Eheleute verteilt wird. Aus diesem Grund ist der Steuervorteil besonders hoch, wenn ein Ehepartner keinerlei Einkommen hat. Da seit dem 1. Januar 2009 eine kirchliche Heirat auch ohne vorherige standesamtliche Heirat möglich ist, muss beachtet werden, dass das Ehegatten-Splitting nur gültig ist, wenn die Ehe standesamtlich getraut wurde.

Änderungen in 2010 für Eheleute

Ab 2010 können Eheleute bei der Wahl ihrer Steuerklassen auch das Faktorenverfahren aussuchen (IV-Faktor/IV-Faktor), da die bisherige Kombination der Steuerklassen III und V den Nachteil hat, dass der Lohnsteuerabzug der gering verdienenden Person im Verhältnis zu den Gesamteinkünften relativ hoch ausfällt. Das Faktorenverfahren kann allerdings auch zu Nachzahlungen oder Erstattungen führen, nämlich dann, wenn sich das Einkommen der Ehepartner im Laufe des Jahres ändert, etwa weil sich z.B. der Lohn eines Partners erhöht.]]>

Finanzamt

Als Finanzamt wird die örtliche Behörde der Finanzverwaltung bezeichnet, das dem jeweiligen Bundesland unterliegt. Zu den Aufgabenbereichen der Finanzbeamten zählt insbesondere die Verwaltung der Einkommensteuern, so dass sich auch der Begriff Steuerverwaltung durchgesetzt hat. Ausnahmen bilden Steuern, die durch die Gemeinden verwaltet werden, sowie Zölle und Verbrauchssteuern, für die der Bundeszollverwaltung unterliegen. Es bestehen Bemühungen, die Verwaltung zu automatisieren. Deutlich wird dies am Beispiel des ELSTER-Projekts, der Elektronischen Steuererklärung, wobei Tätigkeiten zunehmend über das Rechenzentrum abgewickelt werden sollen.]]>

Elektronische Steuererklärung

Die Elektronische Steuererklärung oder kurz Elster ermöglicht es allen Arbeitnehmern, Rentnern, Unternehmen und Arbeitgebern, ihre Steuererklärung via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dieses Steuerprogramm wurde von der deutschen Finanzverwaltung entwickelt und wird allen Interessenten kostenlos zur Verfügung gestellt. Möglich ist die Datenübermittlung der:

Die Nutzerzahlen verweisen auf die Akzeptanz des Projekts. 2008 reichten 8,2 Millionen steuerpflichtige Bürger die Einkommenssteuererklärung elektronisch via Elster ein.]]>